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Entgeltliche Liegenschaftsübertragung und nachträgliche Wohnrechtsablöse
Genereller wirtschaftlicher Zusammenhang?
Das Wohnrecht ist nach herrschender Ansicht ein grundsätzlich nicht übertragbares, höchstpersönliches Recht. Der entgeltliche Verzicht auf dieses Recht führt mangels Wirtschaftsgutcharakters beim Verzichtenden grundsätzlich zu sonstigen Einkünften nach § 29 Z 3 EStG und beim Ablösenden zu nachträglichen Anschaffungskosten. Das BFG kam in seiner jüngst ergangenen Entscheidung vom , RV/5101768/2014, zum Ergebnis, dass der entgeltliche Verzicht auf ein vorbehaltenes Wohnrecht als nachträglicher Veräußerungserlös zu deklarieren ist, wenn die Ablösezahlung iZm der entgeltlichen Liegenschaftsübertragung steht. Das BMF hat sich dieser Rechtsauffassung angeschlossen. Der BFG-Entscheidung sollte jedoch aufgrund der Spezifika des konkreten Sachverhalts keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung beigemessen werden.
1. Sachverhalt
Eine bebaute Liegenschaft wurde an einen fremden Dritten veräußert. Als Gegenleistung wurden eine Einmalzahlung, monatliche lebenslängliche Leibrente und die Duldung eines zugunsten der Verkäuferin bestellten Wohnrechts vereinbart. Ein Jahr nach Abschluss des Rechtsgeschäfts wurde von der Verkäuferin ein Bewertungsgutachten über den Verkehrswert der bebauten Liegenschaft ein...