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Sozialversicherungs-Anpassungsgesetz
Das am vom Nationalratsplenum beschlossene Sozialversicherungs-Anpassungsgesetz (SVAG) enthält Änderungen des ASVG (84. Novelle), des GSVG (43. Novelle), des BSVG (43. Novelle), des APG (12. Novelle) und des B-KUVG.
Diese Maßnahmen beziehen sich einerseits auf Fragen der Invaliditätspension, des Rehabilitationsgeldes und des Pensionskontos bzw der Kontoerstgutschrift. Die Anpassungen im Bereich des Rehabilitationsgeldes betreffen unter anderem die sachliche Zuständigkeit der Krankenversicherungsträger, Meldepflichten, die Entziehung, die Aufrechnung, die Änderung der Auszahlungsmodalitäten, die Berechnung und das Ruhen des Rehabilitationsgeldes sowie die Regressmöglichkeit der Pensionsversicherungsträger. All diese Maßnahmen treten überwiegend rückwirkend mit in Kraft. Hinsichtlich des Pensionskontos ist insbesondere auf die Ausnahme von Beiträgen zur freiwilligen Pensionsversicherung für die Höherversicherung bei Berücksichtigung dieser Beiträge im Pensionskonto hinzuweisen (Inkrafttreten rückwirkend mit ).
Andererseits sind weitere Änderungen vorgesehen, von denen speziell folgende Maßnahmen hervorzuheben sind: