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SWK 25, 1. September 2018, Seite 1110

Abzugsteuer bei Einkünften aus Anlass der Einräumung von Leitungsrechten

Rechts- und Planungssicherheit durch neue Regelung

Marion Böck

Das Jahressteuergesetz 2018 (JStG 2018) sieht eine Abzugsteuer bei Einkünften aus Anlass der Einräumung von Leitungsrechten an bestimmte Infrastrukturbetreiber vor. Für Zahlungen ab dem wird damit Rechts- und Planungssicherheit für die Beteiligten geschaffen. Dieser Beitrag stellt die Ausgangslage dar, um die Notwendigkeit der beschlossenen Neuregelung aufzuzeigen, und gibt einen Überblick über die neuen Bestimmungen.

1. Ausgangslage

Die Zurverfügungstellung von Grund und Boden ist wesentlich für die Umsetzung von Leitungsprojekten. Wird einem Infrastrukturbetreiber das Recht eingeräumt, Grund und Boden für ein solches Projekt zu nützen, werden die Betroffenen dafür entsprechend entschädigt. In diesen Entgelten iZm der Einräumung von Leitungsrechten sind mehrere Komponenten enthalten, die steuerlich unterschiedlich zu behandeln sind. Die dadurch notwendige Zuordnung führt zu erheblichen Problemen in der Praxis. Im Zuge der Einkommensteuerveranlagung kommt es daher oft zu Rechtsmitteln und langwierigen Verfahren.

1.1. Entschädigungskomponenten

Komponenten der Entschädigungszahlung sind insb das Entgelt für die Benützung des Grund und Bodens, die Abgeltungen für Wertminderungen und Ents...

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