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Zweifelsfragen zum Beginn des besonderen Kündigungsschutzes nach dem BEinstG
Die sprachlich wie stilistisch fragwürdige Neufassung von § 8 Abs 6 lit b BEinstG
Der besondere Kündigungsschutz nach § 8 als Kernbestimmung des BEinstG wurde hinsichtlich dessen zeitlichen Eintritts mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 (BBG 2011), BGBl I 2010/111, einer grundlegenden Reform unterzogen. Das Ergebnis war eine – zumindest sprachlich wie stilistisch – fragwürdige Neufassung von § 8 Abs 6 lit b BEinstG, wonach begünstigte Behinderte, die nach dem neu eingestellt wurden, grundsätzlich während der ersten vier Jahre keinen erhöhten Kündigungsschutz genießen sollten. Obwohl die Neuregelung starken Niederschlag in der Literatur fand und sich unlängst auch der OGH schon zum zweiten Mal mit der Frage der Auslegung der neu konstruierten Bestimmung zu befassen hatte, konnten längst noch nicht alle Anwendungsunklarheiten beseitigt werden.
S. 29 1. Ausgangslage und Problemstellung
Um die Tragweite der geltenden Rechtslage verstehen zu können, ist es erforderlich, deren Hintergrund kurz zu erläutern. Aus den Materialien zum BBG 2011 lässt sich entnehmen, dass der Ursprung der eingangs erwähnten Novelle zum BEinstG bereits im Regierungsprogramm der 24. Legislaturperiode zu finden ist. Unter dem Punkt „Menschen mit Behinderung, Zugang zum Arbeitsmarkt“ war die Einrichtung einer Arbeitsgruppe im Sozialministe...