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ASoK 1, Jänner 2015, Seite 16

Kündigung während und wegen Krankenständen

Überhöhte Krankenstände sind auch nach der jüngsten Judikatur ein sachlicher Rechtfertigungsgrund für eine Arbeitgeberkündigung

Thomas Rauch

Kündigungen des Arbeitgebers während eines Krankenstands sind grundsätzlich zulässig (§ 5 EFZG; § 9 AngG). Eine Kündigung des Arbeitgebers kann wegen eines verpönten Motivs nach § 105 Abs 3 Z 1 lit i ArbVG, nämlich wegen der offenbar nicht unberechtigten Geltendmachung vom Arbeitgeber in Frage gestellter Ansprüche durch den Arbeitnehmer, angefochten werden. Dieser Anfechtungstatbestand wird nur dann vorliegen können, wenn der Arbeitgeber sich weigert, das Krankenentgelt zu bezahlen oder das Vorliegen einer Krankheit ernsthaft bestreitet. Nach § 7f BEinstG kann eine Kündigung, die wegen einer Behinderung des Arbeitnehmers ausgesprochen wurde, angefochten werden. Andererseits sind lange Krankenstände als sachlicher Kündigungsgrund anzusehen. Im Folgenden soll die Rechtssituation bei Kündigungen während bzw wegen eines Krankenstands näher dargelegt werden.

1. Gesetzliche Regelungen zur Kündigung während eines Krankenstands

Wird der Arbeitnehmer während eines Krankenstands gekündigt, so behält er seinen Anspruch auf die Fortzahlung des Krankenentgelts, wenngleich das Arbeitsverhältnis mit dem Ablauf der Kündigungsfrist endet (§ 5 EFZG; § 9 Abs 1 AngG). Aus diesen gesetzlichen Regelungen im EFZG und im AngG ergibt sich, dass der Gesetzgeber die Arbeitgeberkündigung währ...

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