Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die neue COVID-19-Investitionsprämie für Unternehmen
Gesetzliche Grundlagen und Bilanzierung
Zur Sicherung von Unternehmensstandorten und Betriebsstätten in Österreich und zur Förderung von Investitionen im Zusammenhang mit Digitalisierung, Ökologisierung und Gesundheit/Life Science hat die Bundesregierung ein 1 Mrd Euro schweres Förderungspaket geschnürt. Dieser Beitrag befasst sich allgemein mit den gesetzlichen Grundlagen, im Detail mit der jüngst erschienenen Förderungsrichtlinie zur COVID-19-Investitionsprämie sowie der Bilanzierung nach UGB und IFRS.
1. Gegenstand der Förderung und Abwicklung
Die COVID-19-Investitionsprämie soll durch nicht rückzahlbare Zuschüsse einen Anreiz für Unternehmen schaffen, Investitionen auch in der aktuellen schwierigeren Zeit zu tätigen. Materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen, die in einer Betriebsstätte in Österreich realisiert werden, sind grundsätzlich förderbar. Die Zuschüsse können zwischen und beantragt werden, wobei erste Maßnahmen zwischen und zu setzen sind. Die Investitionsprämie beträgt 7 % für Neuinvestitionen bzw verdoppelt sich auf 14 % für Neuinvestitionen in den Bereichen Digitalisierung, Ökologisierung und Gesundheit/Life-Science. Basis für die Prämie stellen h...