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VwGH zur Behandlung von Teilwertabschreibungssiebentel aus Vorgruppenzeiten
Offene Siebentelbeträge stellen keine Vorgruppenverluste dar
Der VwGH hat sich in einem aktuellen Erkenntnis mit der Frage beschäftigt, wie offene Siebentelbeträge aus Teilwertabschreibungen bei einer Unternehmensgruppe zu behandeln sind, wenn die Teilwertabschreibung beim Gruppenmitglied bereits in den Jahren vor der Bildung einer Unternehmensgruppe vorgenommen wurde. Nach Ansicht des VwGH – der Rechtsprechung des BFG folgend – sind die Siebentelabschreibungen nicht als Vorgruppenverluste zu behandeln, sondern laufend zu berücksichtigen ( Ro 2015/13/0024).
1. Sachverhalt
Der spätere Gruppenträger erwarb im Februar 2007 im Wege einer Kapitalerhöhung am späteren Gruppenmitglied 50,7 % der Kapitalanteile und der Stimmrechte. Im März 2007 wurde der Antrag auf Feststellung einer Unternehmensgruppe ab der Veranlagung 2007 gestellt.
Zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Unternehmensgruppe verfügte das Gruppenmitglied neben Verlustvorträgen auch über offene Siebentelabschreibungen aus einer Teilwertabschreibung einer früheren Tochtergesellschaft aus dem Jahr 2004.
Das Finanzamt behandelte die offenen Siebentelabschreibungen als Vorgruppenverluste iSd § 9 Abs 6 Z 4 KStG, die beim Gruppenträger nicht zur Verrechnung gelangten und beim Gruppenmitglied auf Wart...