Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 1-2, 1. Jänner 2018, Seite 27

Körperschaftsteuer-Update Jänner 2018: Aktuelles auf einen Blick

Rechtsprechung – Literatur

Ernst Marschner und Bernhard Renner

Dieser Beitrag bietet einen Überblick über die ergangene Judikatur zum Körperschaftsteuerrecht seit dem letzten Körperschaftsteuer-Update. Es gilt dabei, die Rechtsprechung des VwGH und BFG zu verschiedenen Themen des KStG darzustellen.

1. Verdeckte Ausschüttung

1.1. Mehrgewinne als verdeckte Ausschüttung (I)

Entscheidung: Ra 2016/15/0059.

Norm: § 8 Abs 2 KStG; § 27 Abs 2 Z 1 EStG.

Mehrgewinne einer Kapitalgesellschaft, die in ihrem Betriebsvermögen keinen Niederschlag gefunden haben, sind regelmäßig als den Gesellschaftern verdeckt zugeflossene Ausschüttungen anzusehen. Da das Verhalten des Geschäftsführers der Gesellschaft grundsätzlich zuzurechnen ist, ist schon die Zuwendung des Vorteils (und nicht erst der Verzicht auf eine Rückforderung) als verdeckte Ausschüttung zu werten.

Anmerkung: Das BFG war hingegen noch davon ausgegangen, dass nicht schon die Zuwendung des Vorteils, sondern erst der in einem späteren Veranlagungszeitraum erfolgte Verzicht auf eine Rückforderung als verdeckte Ausschüttung zu werten sei. Dieser Ansicht hat sich der VwGH nicht angeschlossen (Verweis auf ; vgl dazu Kirchmayr/Zorn, Kapitalertragsteuer bei verdeckten Ausschüttungen aus Schwarzumsätze...

Daten werden geladen...