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Neue Form der Mitarbeiterbeteiligungsstiftung
Änderungen der Rahmenbedingungen für betriebliche Privatstiftungen
Das Mitarbeiterbeteiligungsstiftungsgesetz 2017 (MitarbeiterBetStG 2017) wurde am vom Parlament beschlossen und tritt am in Kraft. Ziel ist die Flexibilisierung der drei bestehenden betrieblichen Privatstiftungsarten und die Einführung einer neuen „Mitarbeiterbeteiligungsstiftung“. Daneben wird für die Zuwendung eines Vorteils aus Mitarbeiteraktien eine Steuerbefreiung eingeführt. Der gegenständliche Beitrag versucht einerseits einen Überblick über die neuen Regelungen zu geben und andererseits die problematischen Punkte (insb die Frage des wirtschaftlichen Eigentums bei Mitarbeiteraktien) hervorzuheben.
1. Arten betrieblicher Privatstiftungen
1.1. Bisherige betriebliche Privatstiftungen
Mit dem MitarbeiterBetStG 2017 bündelt der Gesetzgeber zur besseren Übersicht die betrieblichen Privatstiftungen in einem eigenen Paragrafen (§ 4d EStG). Zukünftig wird daher die Abzugsfähigkeit von Zuwendungen der Arbeitgebergesellschaften an diese Privatstiftungen in § 4d EStG normiert. An der ursprünglichen Gesetzesstelle (§ 4 Abs 11 Z 1 EStG) ist nunmehr ein Verweis auf § 4d EStG vorgesehen. Für die bereits bekannten betrieblichen Privatstiftungen ergeben sich durch das MitarbeiterBetStG 2017 kaum inhaltliche Änderungen:
Unternehmenszweckför...