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Nochmals: Der Gewinnfreibetrag im Fall einer Betriebsveräußerung oder -aufgabe
In welchen Fällen ist nach § 10 EStG nachzuversteuern?
Beiser befasst sich in SWK 9/2017 mit der Frage, welche Konsequenzen es für einen wertpapiergedeckten Gewinnfreibetrag (GFB) hat, wenn ein Betrieb 1. unentgeltlich übertragen, 2. an einen Dritten gegen Entgelt veräußert oder aber 3. aufgegeben wird. Die Lösungen überzeugen meines Erachtens nicht.
1. Lösungen des Autors
Soweit Wertpapiere für einen investitionsbedingten GFB im Zuge einer unentgeltlichen Übertragung eines Betriebes mit Buchwertfortführung auf einen Übernehmer des Betriebes mitübertragen werden, wird die Pflicht zur Nachversteuerung auf den Betriebserwerber übertragen.
Werden Wertpapiere für einen investitionsbedingten GFB im Fall einer Betriebsveräußerung mitveräußert, trifft die Nachversteuerung den Veräußerer, soweit vor Ablauf der Behaltefrist veräußert wird. Die in Rz 3723 EStR 2000 vorgesehene Überbindung der Nachversteuerungspflicht auf entgeltliche Erwerber ist gesetzlich nicht gedeckt und widerspricht dem Gebot einer verfassungskonformen sachlich (Art 7 B-VG) und systematisch konsistenten Interpretation.
Im Fall einer Betriebsaufgabe sind die Wertpapiere für einen investitionsbedingten GFB bis zum Ablauf der Behaltefrist als notwendiges nachträgliches Betriebsvermögen zu qualifizieren. Wi...