Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Der Gewinnfreibetrag als Investitionsbegünstigung?
In welchen Fällen ist nach § 10 EStG nachzuversteuern?
Atzmüller sieht in Wertpapierinvestitionen für einen investitionsbedingten Gewinnfreibetrag (GFB) nach § 10 EStG „eine Begünstigung mit der Zielsetzung, betriebliche Liquidität für künftige Investitionen aufzubauen“, sowie „eine Begünstigung zur Stärkung des Betriebskapitals“. Dieser Gedanke wird in einem Beispiel analysiert. In der Folge werden Schlüsse zur Nachversteuerung gezogen.
1. Ein Beispielsfall
Eine natürliche Person A hat in vier Jahren 160.000 Euro in Wertpapiere für einen investitionsbedingten GFB investiert.
1.1. Unentgeltliche Betriebsübergabe
Übergibt A seinen Betrieb an seine Tochter B unentgeltlich (Schenkung unter Lebenden) samt seinem Wertpapierdepot, so wird die Pflicht zur Nachversteuerung im Fall einer Verletzung der Behaltefrist von vier Jahren nach § 10 Abs 6 EStG auf die Tochter überbunden.
Veräußert A seinen Betrieb an C entgeltlich, so ist zu differenzieren:
1.2. Kauf ohne Wertpapiere für den Gewinnfreibetrag
Der Käufer C kauft den Betrieb von A um 1 Mio Euro Entgelt. Die Eröffnungsbilanz von C zeigt stark vereinfacht folgendes Bild:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
in 1.000 Euro | |||
Aktiva | Passiva | ||
Firmenwert | 900 | Eigenkapital | 500 |
Sachanlagen | 100 | Fremdkapital | 500 |
1.000 | 1.000 |
1.3. Kauf mit den Wertpapieren für den Gewinnfreibetrag
Tabelle in neuem Fenster öffnen
in 1.0... |