Handbuch Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
2. Aufl. 2019
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S. 245Anhang VI
Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht vom (BMF-010102/0029-IV/2/2016)
1. Allgemeines
Der Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht stellt einen Auslegungsbehelf zu den §§ 131 ff BAO, in der Fassung des EU-Abgabenänderungsgesetzes 2016 – EU-AbgÄG 2016, BGBl. I Nr. 77/2016, dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Der nachstehende Erlass enthält insbesondere die zu beachtenden Kriterien und Details
der Führung von Büchern und Aufzeichnungen (Einzelaufzeichnungspflicht nach § 131 Abs. 1 Z 2 BAO),
der Registrierkassenpflicht (§ 131b BAO),
der Belegerteilungspflicht (§ 132a BAO),
der Sanktionen bei Nichterfüllung der Verpflichtungen sowie
der Einzelheiten zur technischen Sicherheitseinrichtung.
Dies betrifft auch die gemäß der §§ 131 Abs. 4 und 131b Abs. 5 Z 1, 2, 3 und 4 sowie § 132a Abs. 8 BAO ergangenen Verordnungen des Bundesministers für Finanzen über Erleichterungen bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen (Einzelaufzeichnungen), bei der Registrierkassenpflicht (Registrierkassensicherheitsverordnung – RKSV, BGBl. II Nr. 410/2015, in der Fassung BGBl. II Nr. 210/2016) und bei der Belegerteilungspflicht (Barumsatzverordnung 2015 – BarUV 2015, BGBl. II ...