Handbuch Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
2. Aufl. 2019
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S. 199Anhang II
Gesetzesmaterialien zur Steuerreform 2015/2016 (Auszug)
Steuerreformgesetz 2015/2016 – StRefG 2015/2016, 1. Regierungsvorlage (684 BlgNR 25. GP)
Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988
Artikel 1
[…]
40. § 124b wird wie folgt geändert:
b) […]
296. Erfolgt nach dem und vor dem für den Einsatz im eigenen Betrieb eine Anschaffung eines Systems zur elektronischen Aufzeichnung der Barumsätze im Sinne des § 131b der Bundesabgabenordnung (beispielsweise einer elektronischen Registrierkasse oder eines elektronischen Kassensystems) oder eine Umrüstung eines schon bestehenden Aufzeichnungssystems zur Erfüllung der Voraussetzungen des § 131b der Bundesabgabenordnung, gilt Folgendes:
Die Anschaffungskosten sowie die aus Anlass der Umrüstung anfallenden Aufwendungen können in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
Nach Maßgabe folgender Bestimmungen kann eine Prämie geltend gemacht werden:
Die Prämie steht bei Anschaffung eines neuen Systems oder Umrüstung eines bestehenden Systems zu.
Sie bezieht sich auf jede einzelne Erfassungseinheit, dem die Signaturerstellungseinheit im Sinne des § 131b Abs. 2 der Bundesabgabenordnung zugeordnet wird.
Die Prämie beträgt 200 Euro pro Erfassungseinheit. Abweichend davon beträgt die Prämie im Falle eines elektronischen Kassensystems zumindest...