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Handbuch Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht

2. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3591-0

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Dokumentvorschau
Handbuch Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht (2. Auflage)

S. 18211. Kassennachschau der Finanzpolizei

11.1. Rechtsgrundlagen

Die Kassennachschau dient der Erhebung der gegenwärtigen wahren Verhältnisse bei Ermittlung der täglichen Einnahmen, bei Grundaufzeichnungen über die Ermittlung der täglichen Einnahmen, im Zusammenhang mit dem Aufzeichnungssystem bzw bei der Bargeldgebarung.

Rechtsgrundlage für eine Kassennachschau ist vor allem § 144 BAO (Nachschau), aber auch § 143 BAO (Auskunftsperson).

Nach § 144 Abs 1 BAO kann für Zwecke der Abgabenerhebung die Abgabenbehörde bei Personen, die nach abgabenrechtlichen Vorschriften Bücher oder Aufzeichnungen zu führen haben, Nachschau halten. Nachschau kann auch bei einer anderen Person gehalten werden, wenn Grund zur Annahme besteht, dass gegen diese Person ein Abgabenanspruch gegeben ist, der auf andere Weise nicht festgestellt werden kann. Diese Annahme kann im Zuge einer Belegkontrolle beim Kunden nicht getroffen werden.

In Ausübung der Nachschau dürfen Organe der Abgabenbehörde Gebäude, Grundstücke und Betriebe betreten und besichtigen, die Vorlage der nach den Abgabenvorschriften zu führenden Bücher und Aufzeichnungen sowie sonstiger für die Abgabenerhebung maßgeblicher Unterlagen verlangen und in diese Einsicht nehmen (§ 144 Abs 2 BAO).

Im Untersch...

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