Handbuch Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
2. Aufl. 2019
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S. 15610. Ausgewählte technische Aspekte
10.1. BAO-konforme Aufzeichnungssysteme
In der folgenden Tabelle sollen die wichtigsten Unterscheidungsmerkmale von nach der BAO zulässigen Aufzeichnungssystemen dargestellt.
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zulässige Aufzeichnungssysteme nach der BAO | |||||||||||
keine Einzelaufzeichnung keine Belegerteilung | Einzelaufzeichnung und Belegerteilung für Unternehmer | ||||||||||
Umsätze im Freien < 30.000 | (Kleinbetrags-) Automaten | (Fahrschein-) Automaten | Umsatz < 15.000 oder Barumsatz < 7.500 | Online-Shop | Registrierkassen für Betriebe | ||||||
Kassasturz | Einzelbeträge < 20 Euro oder Altautomat bis 2027 | Automat in der Personenbeförderung | Beleg und Losungsblatt | Paragonheft und Durchschrift | Online-Vereinbarung und keine Barzahlung | mobile Gruppe (vorläufig Paragon und Nacherfassung in der Registrierkasse) | Registrierkasse entsprechend der RKSV | proprietäre Systeme (Taxameter, Waage …) | PC-Programme (Kassa-, Fakturierungsprogramme …) | App- oder Web-Kasse (Smartphone, Tablet …) | Kassennetzwerk (geschlossenes Gesamtsystem) |
Tab 1: Übersicht der zulässigen Aufzeichnungssysteme nach dem
S. 157Zu den im Detail bereits behandelten Besonderheiten ist zu den Aufzeichnungssystemen finden sich nähere ...