Handbuch Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
2. Aufl. 2019
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S. 774. Registrierkassenpflicht nach § 131b BAO
4.1. Rechtliche Grundlagen
4.1.1. Begriff der Registrierkasse
4.1.1.1. Definitionen des BMF
§ 3 Z 21 RKSV enthält folgende Begriffsbestimmung (im Sinne der RKSV):
Z 1. Registrierkasse (auch elektronische Registrierkasse): verallgemeinerte Form jedes elektronischen Datenverarbeitungssystems, das elektronische Aufzeichnungen zur Losungsermittlung und Dokumentation von einzelnen Barumsätzen erstellt, insbesondere elektronische Registrierkassen jeglicher Bauart, serverbasierte Aufzeichnungssysteme (auch zur Abwicklung von Online-Geschäften), Waagen mit Kassenfunktionen und Taxameter. Eine Registrierkasse kann mit Eingabestationen verbunden sein.
Unter Registrierkasse versteht der Erlass vom 4.18.2016 jedes elektronische Aufzeichnungssystem, das zur Losungsermittlung bzw Dokumentation einzelner Bareinnahmen eingesetzt wird. Als Registrierkasse können auch serverbasierte Aufzeichnungssysteme, Waagen und Taxameter mit Kassenfunktionen dienen. Jede Registrierkasse hat ab über ein Datenerfassungsprotokoll (Kassenjournal) zu verfügen, kann mit einer oder mehreren Eingabestationen verbunden sein und muss ab auf zumindest eine Signaturerstellungseinhe...