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Köck/Steinlechner

Personalverrechnung im Gastgewerbe und in der Hotellerie

5. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4541-4

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Dokumentvorschau
Personalverrechnung im Gastgewerbe und in der Hotellerie (5. Auflage)

S. 818. Lohnzahlungsbestimmungen

8.1. Allgemeines

Unter Arbeitsentgelt versteht man jede Art von Gegenleistung, die der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber dafür erhält, dass er diesem seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt.

Entgeltbemessung

Die Bemessung des Arbeitsentgelts erfolgt in der Praxis nahezu ausschließlich nach den zwingenden Vorschriften des jeweils anzuwendenden Kollektivvertrags, auf Grund einer Betriebsvereinbarung oder gemäß der Entgeltvereinbarung im Einzeldienstvertrag. Dadurch werden die gesetzlichen Bestimmungen des § 1152 ABGB über ein „angemessenes Entgelt“ bzw. die § 6 und 10 AngG über das „ortsübliche Entgelt“ fast völlig verdrängt.

Der im jeweils anzuwendenden Kollektivvertrag festgelegte Lohn bzw. das festgelegte Gehalt ist ein Mindestentgelt, dessen Höhe i. d. R. von

  • der Ausbildung bzw. Qualifikation,

  • der Art der Beschäftigung und

  • der Betriebszugehörigkeit bzw. von der Anzahl der Praxis(Berufs)jahre oder der Verwendungsgruppenjahre

abhängt.

Grundsätzlich versteht man unter

  • Praxis(Berufs)jahren jene Zeiten, die ein Dienstnehmer, gleichgültig in welcher Art der Verwendung, und unter

  • Verwendungsgruppenjahren jene Zeiten, die ein Dienstnehmer in einer bestimmten Verwendungsgruppe

verbracht hat.

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