Personalverrechnung im Gastgewerbe und in der Hotellerie
4. Aufl. 2019
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S. 324. Arbeitszeit
4.1. Allgemeines
Die maßgeblichen Regelungen zur Arbeitszeit finden sich im Arbeitszeitgesetz (AZG).
Mit Fragen der Arbeitszeit befassen sich aber noch weitere arbeitsrechtliche Sondergesetze wie z. B.:
das Arbeitsruhegesetz (ARG),
das Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz (KJBG),
das Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz (HGHAngG).
Ausgenommen vom Geltungsbereich des AZG sind u. a.
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die in einem Dienstverhältnis, einem Lehr- oder sonstigen Ausbildungsverhältnis stehen,
Hausgehilfen und Hausangestellte sowie zusätzlich
nahe Angehörige der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers (Eltern, volljährige Kinder, im gemeinsamen Haushalt lebende Ehegattin oder Ehegatte, eingetragene Partnerin oder Partner sowie Lebensgefährtin oder Lebensgefährte, wenn seit mindestens drei Jahren ein gemeinsamer Haushalt besteht), deren gesamte Arbeitszeit auf Grund der besonderen Merkmale der Tätigkeit nicht gemessen oder im Voraus festgelegt wird, oder von diesen Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmern hinsichtlich Lage und Dauer selbst festgelegt werden kann,
leitende Angestellte oder sonstige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, denen maßgebliche selbständige Entscheidungsbefugnis übertragen ist und deren gesamte Arbeit...