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Zuzug türkischer Staatsangehöriger mit Erwerbsabsicht
Auswirkungen der aktuellen EuGH- und VwGH-Judikatur
Für die Rechtsstellung türkischer Staatsangehöriger sind unter anderem das Assoziierungsabkommen EWG-Türkei und die darauf aufbauenden Rechtsquellen (Assoziationsratsbeschlüsse) maßgeblich. Diese beinhalten unter anderem eine sog. Stillhalteklausel (Verschlechterungsverbot). Die dazu ergangene Judikatur des EuGH und des VwGH bewirkt im Ergebnis, dass die Zulässigkeit eines Zuzugs türkischer Staatsangehöriger mit Erwerbsabsicht nach Österreich nicht notwendigerweise anhand der aktuellen (innerstaatlichen) Rechtslage zu beurteilen ist. Der vorliegende Beitrag stellt den Inhalt der diese Materie regelnden, die neue Judikatur berücksichtigenden Erlässe dar.
1. Problemstellung
Die aktuelle Judikatur zum Assoziierungsabkommen EWG-Türkei und zum Beschluss des Assoziationsrates (ARB) Nr. 1/80 bringt einige Änderungen für die Vollzugspraxis mit sich, die durch Erlass des BMI zusammengefasst und neu geregelt wurden. Dabei sind verschiedene Fallkonstellationen zu unterscheiden:
Familiennachzug türkischer Staatsangehöriger nach Österreich zu einer österreichischen Bezugsperson mit Erwerbsabsicht (Pkt. 3.);
Familiennachzug türkischer Staatsangehöriger nach Österreich zu türkischen Staatsangehörigen...