Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Bewertung festverzinslicher Nostro-Wertpapiere bei Banken
Unterschiedliche Bewertungsvorschriften in BWG und EStG in Zeiten niedriger Zinsen und deren Auswirkungen
Aufgrund der jahrelangen Niedrigzinspolitik meldet sich bei Banken ein bekanntes Bewertungsthema zurück, das künftig zu wesentlichen Prüfungsfeststellungen führen kann.
1. Steuergesetzliche Regelungen
Gemäß § 6 Z 2 lit a EStG sind die nicht der Abnutzung unterliegenden Wirtschaftsgüter des Anlage- und Umlaufvermögens mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten zu bewerten. Ist der Teilwert niedriger, so kann dieser angesetzt werden. Bei Wirtschaftsgütern, die bereits am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres zum Betriebsvermögen gehört haben, kann der Steuerpflichtige in den folgenden Wirtschaftsjahren den Teilwert auch dann ansetzen, wenn er höher ist als der letzte Bilanzansatz; es dürfen jedoch höchstens die Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt werden.
Bei Wertpapieren entspricht der Teilwert dem Kurswert bzw Ankaufspreis. Diese Bewertungsregel wird insoweit etwas komplizierter, als festverzinsliche Wertpapiere meist „überpari“ begeben werden. Wird dieses Agio bei der Erstausgabe des Wertpapiers in Rechnung gestellt, handelt es sich um ein Zinsregulativ, das die effektive Verzinsung des Wertpapiers (durch den höheren Kaufpreis) unter die nominelle Verzinsung senkt. Dieser Überpari...