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SWK 11, 10. April 2019, Seite 543

Auch am Sekundärmarkt ist das Agio ein Zinsregulativ!

Eine Replik zu Harrer in SWK 22/2018, 957

Martin Jakoubek

Die Bilanzierung bei Kreditinstituten ist momentan voll im Gange. Dabei ist das eigene Wertpapierdepot („Nostro“) eine wesentliche Komponente. In Zuge dessen ist es angezeigt, auf den Beitrag von Harrer (Prüferin der Großbetriebsprüfung) in SWK 22/2018 (Bewertung festverzinslicher Nostro-Wertpapiere bei Banken) zur steuerlichen Bewertung dieses Depots näher einzugehen.

1. Ausgangslage

Folgt man der Aussage des gegenständlichen Beitrags, wird seitens der Finanzverwaltung ein eventueller Überpari-Betrag von Wertpapieren zwar unstrittig als Zinsregulativ angesehen – dies allerdings nur bei deren Erstausgabe. Dies ist korrekt und wird zB durch das VwGH-Erkenntnis vom , 99/14/0099, untermauert. Bei diesem Zinsregulativ wird ertragsteuerlich eine aufwandswirksame Verteilung über die Laufzeit des Papiers akzeptiert – unabhängig davon, wie sich der Teilwert (= Börsekurs) entwickelt.

Bei der Frage nach der steuerlichen Behandlung eines Agios, das beim Erwerb am Sekundärmarkt entsteht, wird jedoch von der Finanzverwaltung ein völlig anderer Maßstab angelegt und die laufzeitabhängige Verteilung nur insoweit akzeptiert, als die Kursentwicklung diese Wertminderung widerspiegelt. Hier liegt mE nach...

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