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SWK 27, 20. September 2019, Seite 1111

Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen als begünstigte Jugend- bzw Behindertenfürsorge

Möglichkeit der partiellen Abgabenbefreiung

Bernhard Renner

Richten sich arbeitsmarktpolitische Maßnahmen an Jugendliche, können sie Teil der „Jugendfürsorge“ sein bzw können Maßnahmen zur Heranführung von Personen mit Behinderung an den Arbeitsmarkt der „Behindertenfürsorge“ zugeordnet werden. Unter diesem Aspekt ist bei der Förderung von (Langzeit-)Arbeitslosen im Bereich der Kommunalsteuer eine (Teil-)Steuerbefreiung möglich ().

1. Sachverhalt

1.1. Tätigkeit der Revisionswerberin

Die im gegenständlichen VwGH-Verfahren revisionswerbende GmbH, deren Tätigkeit nicht auf Gewinn ausgerichtet ist und die iSd BAO ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgt, hat als Ziel die berufliche und soziale Förderung von Personen, die aufgrund von wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen bzw individuellen Problemstellungen in ihrer beruflichen und sozialen Dimension beeinträchtigt sind. Diese Ziele sollen unter anderem erreicht werden durch Beschäftigungsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose bzw schwer vermittelbare Arbeitskräfte, die mit finanzieller Unterstützung des Arbeitsmarktservices (AMS) oder anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften einer Beschäftigung, insbesondere der temporären Besch...

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