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SWK 27, 20. September 2019, Seite 1101

Jährliche Überprüfung und aktuelle Änderungen im WiEReG

Was ist bei den jährlichen Sorgfalts- und Dokumentationspflichten zu beachten?

Andreas Mitterlehner und Melanie Rathmair

Seit Mitte letzten Jahres sind österreichische Unternehmen bestimmter Rechtsformen nach dem Wirtschaftliche Eigentümer-Registergesetz (WiEReG) verpflichtet, die als ihre „wirtschaftlichen Eigentümer“ definierten natürlichen Personen zu erheben und an ein zentrales Register zu melden. Das Gesetz sieht auch eine mindestens jährliche Überprüfung der gemeldeten Daten vor. Somit ist heuer erstmals eine Überprüfung der Vorjahresmeldungen durchzuführen. Mit dem EU-Finanz-Anpassungsgesetz 2019 (EU-FinAnpG 2019) erfolgten zudem mehrere Anpassungen des WiEReG.

1. Register der wirtschaftlichen Eigentümer

Die 4. Geldwäsche-RL hat die EU-Mitgliedstaaten zur Einrichtung eines zentralen Registers für die sogenannten „wirtschaftlichen Eigentümer“ bestimmter Rechtsträger verpflichtet. Österreich hat diese Vorgaben mit dem WiEReG umgesetzt, das am in Kraft getreten ist. Ausgangspunkt dafür war, dass bestimmte Berufsgruppen zur Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer verpflichtet sind. Im österreichischen Firmenbuch (bzw einem vergleichbaren Register anderer Staaten) sind jedoch nur die „rechtlichen“ Eigentümer (zivilrechtliche Eigentümer) ersichtlich. Der „wahre“ wirtschaftliche Eigentümer laut Firmenbuch kann von ...

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