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ZWF 5, September 2019, Seite 193

Neues aus der Gesetzgebung – Finanzstrafrechtliche Änderungen durch das EU-Finanz-Anpassungsgesetz 2019

Rainer Brandl und Michaela Burghart

Mit den Änderungen des FinStrG durch das EU-Finanz-Anpassungsgesetz 2019 (EU-FinAnpG 2019) werden mehrere Richtlinien (PIF-RL, Prozesskostenhilfe-RL, RL für Verfahrensgarantien in Finanzstrafverfahren für Kinder) umgesetzt. Die Änderungen, die mit in Kraft getreten sind, sollen in der Folge kurz im Überblick dargestellt werden. Zudem wird, soweit finanzstrafrechtliche Querverbindungen bestehen, auf die Umsetzung der 5. Geldwäsche-RL im WiEReG und der Besteuerungsstreitbeilegungs-RL eingegangen.

1. Umsetzung der PIF-RL

1.1. Hintergrund

Die PIF-RL legt Mindestvorschriften für die Definition von Straftatbeständen und Strafen zur Bekämpfung von Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union fest. Gem Art 3 Abs 1 PIF-RL sollen die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen treffen, um sicherzustellen, dass vorsätzlich begangener Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union eine strafbare Handlung darstellt. Im Zuge der nationalen Umsetzung mussten dementsprechend die Straftatbestände, die Strafdrohungen und die damit verbundenen Verfahren überprüft werden.

1.2. Neues Finanzvergehen „Grenzüberschreitender Umsatzsteuerbetrug“

„Betrug zum Nachteil der finanziellen Int...

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