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SWK 1, 1. Jänner 2019, Seite 37

Bestimmte vs unbestimmte Vertragsdauer von Mietverträgen gemäß § 33 TP 5 GebG

Kehrtwende in der Rechtsprechung des VwGH?

Erik Pinetz und Erich Schaffer

Beginnend mit einem im September 2017 ergangenen Erkennntnis und nun insbesondere mit einem kürzlich im April 2018 ergangenen Erkenntnis hat der VwGH die Kehrtwende der jüngeren, strengen BFG-Judikatur zur Unterscheidung von bestimmter und unbestimmter Vertragsdauer zur Bemessung der Bestandvertragsgebühr zumindest insoweit bestätigt, indem er die zugrunde liegenden Entscheidungen des BFG nicht wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben hat. Dieser Beitrag stellt zunächst die Kriterien zur Unterscheidung zwischen bestimmter und unbestimmter Vertragsdauer überblicksweise dar und fasst die Eckpunkte der kürzlich ergangenen VwGH-Entscheidung zusammen. Zudem werden im Anschluss die Auswirkungen der beiden VwGH-Entscheidungen auf bereits abgeschlossene und künftig abzuschließende Bestandverträge näher analysiert.

1. Unterscheidung zwischen bestimmter und unbestimmter Vertragsdauer

1.1. Allgemeine Kriterien

Die Bemessung der Bestandvertragsgebühr gemäß § 33 TP 5 GebG hängt wesentlich davon ab, ob der Bestandvertrag aus gebührenrechtlicher Sicht auf bestimmte oder auf unbestimmte Dauer abgeschlossen wird. Gemäß § 33 TP 5 Abs 3 GebG ist Bemessungsgrundlage bei unbestimmter Vertragsdauer der dreifache Jahreswert der wie...

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