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SWK 16, 1. Juni 2019, Seite 714

Highlights aus dem EStR-Wartungserlass 2019

Neue Produktionsformen in Land- und Forstwirtschaft – Abzugsteuer bei Einkünften aus Leitungsrechten – steuerrechtliche Folgen des Brexit

Christoph Schlager

In der ersten Jahreshälfte 2019 hat das BMF eine kleinere Überarbeitung der EStR vorbereitet, um praxisrelevante Aussagen zu verschiedenen Bereichen zu bündeln und einen „Wildwuchs“ an Einzel-Erlässen zu vermeiden sowie die Spanne zwischen den Wartungen nicht zu groß werden zu lassen. Die gesetzlichen Neuerungen nehmen dabei – abgesehen von der Abzugsteuer für Einkünfte aus Leitungsrechten – nur sehr geringen Raum ein: So werden zB in den Rz 2505, 2518a ff, 6154, 6157, 6157b und 6157c EStR die Aussagen zur Entstrickungsbesteuerung an die Änderungen durch das JStG 2018 angepasst (Ratenzahlung über fünf statt über sieben Jahre, Fälligkeitstermin der Raten für neue Fälle 30. 6., neue Tatbestände für die Fälligstellung) und in Rz 7967 EStR die Folgen der Ausweitung der beschränkten Steuerpflicht für inländische Zinsen auf Immobilienfonds eingearbeitet.

Am wurde der EStR-Wartungserlass 2019 veröffentlicht, der mit 174 Seiten, insbesondere im Vergleich zum vorhergehenden Wartungserlass 2018, geradezu „dünn“ ausgefallen ist. Trotzdem enthält er neben den notwendigen Aktualisierungen eine Reihe wichtiger Aussagen zu spezifischen Themenbereichen. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen und neuen Aussagen.

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