Verrechnungspreisdokumentationspflichten
3. Aufl. 2022
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S. 1899. BEPS-Aktionspunkte 8–10 und 13 – Überblick über die internationale Umsetzung
9.1. Vorausgeschickt
Eines der Schlüsselelemente des BEPS-Projektes ist die Überwachung der Umsetzung der verschiedenen BEPS-Maßnahmen durch die OECD selbst, wobei diese Arbeiten durch einen Überwachungsprozess in Form eines „Peer Reviews“ vorerst nur für folgende vier Mindeststandards international „überwacht“ wird:
Aktionspunkt 5 (wirksamere Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken unter Berücksichtigung von Transparenz und Substanz)
Aktionspunkt 6 (Verhinderung der Gewährung von Abkommensvergünstigungen in unangemessenen Fällen)
Aktionspunkt 13 (Verrechnungspreisdokumentation und CbC-Report)
Aktionspunkt 14 (Verbesserung der Effizienz von Streitbeilegungsmechanismen)
Seit der Veröffentlichung der Empfehlungen der OECD iVm dem BEPS-Aktionspunkt 13 haben die Steuergesetzgeber rund um den Globus große Anstrengungen unternommen, um die notwendigen nationalen und internationalen rechtlichen und administrativen Rahmenbedingungen zur Umsetzung der Mindeststandards im Bereich der Verrechnungspreisdokumentation zu schaffen. Insb stellte die gesetzliche Implementierung der CbC-Berichterstattung durch multilateral tätig...