Verrechnungspreisdokumentationspflichten
2. Aufl. 2018
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S. 114
6.1. Vorausgeschickt
Die nachfolgende Musterdokumentation zeigt jenen Mindeststandard, den ein Unternehmen mit verbundenen Transaktionen über die Grenze, welches nicht dem VPDG unterliegt, erfüllen sollte, um den allgemeinen Dokumentationsanforderungen der BAO (bzw den OECD-VPR 2010) zu entsprechen. Je stärker sich die Umsätze der Umsatzgrenze des VDPG annähern, desto sachgerechter wird es sein, den einen oder anderen Blick in das VPDG zu werfen. Der tatsächliche Umfang der Verrechnungspreisdokumentation wird naturgemäß nicht nur durch den Umfang der grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen selbst, sondern vor allem auch von der Branche (dem Geschäftsfeld) und der Komplexität des jeweiligen Sachverhalts bestimmt.
Soweit die Finanzverwaltung (Betriebsprüfung) für einzelne Sachverhalte weitere Aufzeichnungen anfordert, sind diese auf Verlangen nachzureichen. Dies ergibt sich sinngemäß auch aus BEPS-Aktionspunkt 13 Rz 33, in welcher die Empfehlung ausgesprochen wird, den KMU keine unverhältnismäßigen Kosten und Lasten aufzubürden. Demnach haben diese keine Dokumentation in jenem Umfang bereitzustellen, wie sie von größeren Unternehmen erwartet werden kann. Allerdings sind KMU in der Folg...