Verrechnungspreisdokumentationspflichten
2. Aufl. 2018
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S. 18110. BEPS-Aktionspunkte 8-10 und 13 - Überblick über die internationale Umsetzung
10.1. Vorausgeschickt
Eines der Schlüsselelemente des BEPS-Projektes ist die Überwachung der Umsetzung der verschiedenen BEPS-Maßnahmen durch die OECD selbst, wobei diese Arbeiten durch einen Überwachungsprozess in Form eines „Peer Reviews“ vorerst nur für folgende vier Mindeststandards international „überwacht“ wird:
Aktionspunkt 5 (effektivere Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken unter Berücksichtigung von Transparenz und Substanz)
Aktionspunkt 6 (Verhinderung der Gewährung von Abkommensvorteilen)
Aktionspunkt 13 (Verrechnungspreisdokumentation und CbC-Report)
Aktionspunkt 14 (effektive Gestaltung von Streitbeilegungsmechanismen)
Seit der Veröffentlichung der Empfehlungen der OECD iVm dem BEPS-Aktionspunkt 13 haben die Steuergesetzgeber rund um den Globus große Anstrengungen unternommen, um die notwendigen nationalen und internationalen rechtlichen und administrativen Rahmenbedingungen zur Umsetzung der Mindeststandards im Bereich der Verrechnungspreisdokumentation zu schaffen. Insbesondere stellte die gesetzliche Implementierung der CbC-Berichterstattung durch multilateral tätige Unternehmensgruppen zahlreiche Staaten vor große Herausforderungen. Die Anzahl der Länder, welche sich an der BEPS-Initiative aktiv beteiligen, steigt stetig an. Eine tagesaktuelle Liste findet sich auf der Homepage der OECD. Aktuell finden sich 111 Staaten auf dieser Liste.
10.2. Aktueller Stand der Verrechnungspreisvorschriften - ein Blick über die Grenzen
Auf der OECD-Homepage wurde kürzlich eine Übersicht in Form von Länderprofilen veröffentlicht, welche einen sehr guten Überblick über die in den Ländern geltenden (gesetzlichen) Verrechnungspreisregelungen geben. Die in diesen ProfiS. 182len enthaltenen Informationen sollen den aktuellen Stand der Gesetzgebung der Länder widerspiegeln und Aufschluss darüber geben, inwieweit diese Regelungen den OECD-VPR entsprechen.
Nachfolgende Fragen wurden von der OECD gestellt bzw von den Staaten beantwortet:
Beziehen sich die nationalen Gesetze oder Vorschriften auf das „At-arm’s-Length“-Prinzip?
Welchen Status haben die OECD-VPR im Rahmen der nationalen Gesetzgebung?
Gibt es im Rahmen der nationalen Gesetzgebung oder Verordnung eine Definition des Begriffes „nahestehenden Unternehmen und Personen“? Wenn ja, bitte um Angabe einer Definition, die im nationalen Recht oder in dieser nationalen Regelung enthalten ist.
Sind im nationalen Recht Verrechnungspreismethoden für Transaktionen zwischen nahestehenden Unternehmen und Personen vorgesehen?
Welche Kriterien legen die nationalen Vorschriften für die Anwendung von Verrechnungspreismethoden fest?
Enthalten die nationalen Gesetze oder Verordnungen spezifische Richtlinien für Warengeschäfte?
Folgt die Rechtsprechung den Leitlinien zur Vergleichbarkeitsanalyse, die in Kap III der TPR dargelegt sind (oder folgt ihnen weitgehend)?
Gibt es eine Präferenz für inländische Vergleichswerte gegenüber ausländischen Vergleichswerten?
Verwendet die Steuerverwaltung geheime Vergleichsdaten für die Verrechnungspreisfestsetzung?
Erlaubt oder verlangt die Gesetzgebung die Verwendung einer „At-arm’s-length“-Bandbreite und/oder von statistischen Werten zur Bestimmung der „At-arm’s-length“-Vergütung?
Sind Vergleichbarkeitsanpassungen aufgrund nationaler Gesetzgebung oder Vorschriften erforderlich?
Enthält nationales Recht oder enthalten nationale Vorschriften Richtlinien, die speziell auf die Preisgestaltung von kontrollierten Transaktionen mit immateriellen Vermögenswerten abzielen?
Sind in den nationalen Gesetzen oder Vorschriften Verrechnungspreisregeln oder spezielle Maßnahmen für schwer zu bewertende immaterielle Vermögenswerte (HTVI) vorgesehen?
Gibt es andere Regeln außerhalb der Verrechnungspreisregeln, die für die steuerliche Behandlung von Transaktionen mit immateriellen Vermögenswerten relevant sind?
Bietet die nationale Gesetzgebung oder das nationales Regelwerk Richtlinien, die speziell für konzerninterne Dienstleistungen gelten?
S. 183Gibt es einen vereinfachten Ansatz für gruppeninterne Dienstleistungen mit geringer Wertschöpfung?
Gibt es andere Regeln außerhalb der Verrechnungspreisregeln, die für die steuerliche Behandlung von Transaktionen mit Dienstleistungen relevant sind?
Gibt es Gesetze oder Regelungen zu Kostenbeitragsvereinbarungen?
Verlangen die Gesetze oder Vorschriften vom Steuerpflichtigen die Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation?
kurze Erläuterung der relevanten Anforderungen iZm der Einreichung von Verrechnungspreisdokumentationen (zB Zeitpunkt der Vorbereitung oder Einreichung, Dokumentationssprachen): Welche relevanten Anforderungen iZm der Einreichung von Verrechnungspreisdokumentationen existieren (zB Zeitpunkt der Vorbereitung oder Einreichung, Dokumentationssprachen)?
Sehen die Gesetze oder die Vorschriften spezifische Verrechnungspreisstrafen und/oder Compliance-Anreize für die Dokumentation von Verrechnungspreisen vor?
Wenn die Gesetzgebung eine Befreiung von der Verpflichtung zur Dokumentation von Verrechnungspreisen vorsieht, wird um Erläuterung ersucht - gibt es eine Befreiung von der Verpflichtung zur Dokumentation von Verrechnungspreisen, wenn ja, warum?
Welche Mechanismen stehen zur Verfügung, um Verrechnungspreisstreitigkeiten zu verhindern und/oder zu lösen?
Gibt es Regeln für Vereinfachungen oder „safe harbors“ in Bezug auf bestimmte Branchen, Steuerzahlertypen oder Arten von Transaktionen?
Gibt es weitere Vereinfachungsmaßnahmen, die nicht in diesem Fragebogen aufgeführt sind? Um eine kurze Erläuterung wird ersucht.
Sind Jahresendanpassungen („year end adjustments“) zulässig?
Werden von der Finanzverwaltung sekundäre Anpassungen gemacht?
Gibt es sonstige rechtliche Aspekte oder Verwaltungsverfahren iZm Verrechnungspreisen?
Gibt es noch andere relevante Informationen (zB ob neue Verrechnungspreisregelungen vorbereitet werden oder andere relevante Aspekte, die in diesem Fragebogen nicht behandelt werden)?
Aktuell liegen die Antworten von 31 Ländern vor; diese Informationen werden laufend aktualisiert.
S. 18410.3. Beantwortung der Fragen der OECD zur Verrechnungspreisdokumentation
Nachstehend werden auszugsweise die Antworten auf die oa Fragen iVm den Dokumentationsvorschriften der Länder Slowakei, Slowenien und Tschechien aufgelistet.
10.3.1. Verrechnungspreisdokumentationsvorschriften in der Slowakei
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Fragen der OECD | Antworten der Slowakei |
Verlangen die Gesetze oder Vorschriften vom Steuerpflichtigen die Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation? | Ja, einen CbC-Report in Übereinstimmung mit Anhang III zu Kap V der OECD-VPR. |
Bitte um kurze Erläuterung der relevanten Anforderungen iZm der Einreichung von Verrechnungspreisdokumentationen (zB Zeitpunkt der Vorbereitung oder Einreichung, Sprachen). | Der Steuerpflichtige hat die Aufzeichnungen (TDP) innerhalb von 15 Tagen nach der Zustellung des Antrags der Steuerverwaltung vorzulegen. Auf Antrag des Steuerpflichtigen kann vereinbart werden, dass die Aufzeichnungen für den betreffenden Steuerzeitraum dokumentiert werden, wobei diese frühestens am ersten Tag nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Steuererklärung für diesen Steuerzeitraum vorzulegen sind. Der Steuerpflichtige hat die Unterlagen in der Landessprache der Steuerverwaltung oder in einer anderen Sprache als der Landessprache einzureichen. |
Sehen die Gesetze oder die Vorschriften spezifische Verrechnungspreisstrafen und/oder Compliance-Anreize für die Dokumentation von Verrechnungspreisen vor? | Es gibt keine spezifischen Strafen für Verrechnungspreisdokumentationen, sondern nur allgemeine Strafen von 60-3.000 € für die Ordnungswidrigkeit wegen Nichteinhaltung der Verpflichtungen. |
S. 18510.3.2. Verrechnungspreisdokumentationsvorschriften in Slowenien
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Frage OECD | Antworten von Slowenien |
Verlangen die Gesetze oder Vorschriften vom Steuerpflichtigen die Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation? | |
Bitte um kurze Erläuterung der relevanten Anforderungen iZm der Einreichung von Verrechnungspreisdokumentationen (zB Zeitpunkt der Vorbereitung oder Einreichung, Sprachen). | Die Dokumentation wurde im Jahr 2006 in das slowenische Steuerrecht implementiert. Der Art 382 des Steuerverfahrensgesetzes sieht in verallgemeinerter Form eine Vielzahl von verschiedenen Arten von Informationen vor, die im Master File und im Local File aufgenommen werden müssen. Der CbC-Report wurde im Jahr 2016 im Steuerverfahrensgesetz (Art 248b, 255i, 255j, 255k, 255l, 255k, 255l und 397) umgesetzt. Technische Details zum CbC-Report folgten im Jahr 2017 in den Durchführungsbestimmungen zum Steuerverfahrensgesetz (§ 6 Art 86c bis 86g und Anlage 21). In der Steuererklärung (zB Anhang 16 der Steuererklärung) müssen bestimmte Informationen über kontrollierte Transaktionen angegeben werden. |
S. 186Sehen die Gesetze oder die Vorschriften spezifische Verrechnungspreisstrafen und/oder Compliance-Anreize für die Dokumentation von Verrechnungspreisen vor? | Der Art 382 des Steuerverfahrensgesetzes sieht vor, wann die Verrechnungspreisdokumentation zu erstellen ist (dh vor kontrollierten Transaktionen) und wann die Verrechnungspreisdokumentation zu hinterlegen ist. Die Steuerpflichtigen stellen die Unterlagen der Steuerbehörde auf Verlangen während des Betriebsprüfungsverfahrens zur Verfügung (Datei). Die Steuerzahler stellen die Unterlagen in der Regel unverzüglich zur Verfügung. Können die Steuerpflichtigen die Unterlagen jedoch nicht unverzüglich zur Verfügung stellen, setzt das Finanzamt eine Frist für die Erfüllung dieser Verpflichtung fest. Diese Frist darf unter Berücksichtigung des Umfangs und der Komplexität der Daten nicht weniger als 30 Tage und nicht mehr als 90 Tage betragen. Zusätzlich kann die Dokumentation der Verrechnungspreise in einer Fremdsprache erstellt werden; auf Wunsch des Finanzamtes muss jedoch eine Kopie in slowenischer Sprache erstellt werden. Die Verrechnungspreisdokumentation kann elektronisch geführt werden. |
S. 18710.3.3. Verrechnungspreisdokumentationsvorschriften in Tschechien
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Frage OECD | Antworten von Tschechien |
Verlangen die Gesetze oder Vorschriften vom Steuerpflichtigen die Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation? | |
Bitte um kurze Erläuterung der relevanten Anforderungen iZm der Einreichung von Verrechnungspreisdokumentationen (zB Zeitpunkt der Vorbereitung oder Einreichung, Sprachen). | Die tschechische Steuererklärung enthält einen speziellen Anhang, der Informationen über Transaktionen mit verbundenen Unternehmen enthält. |
Sehen die Gesetze oder die Vorschriften spezifische Verrechnungspreisstrafen und/oder Compliance-Anreize für die Dokumentation von Verrechnungspreisen vor? | Die Pflicht zur Einreichung des CbC-Reports wird in der Tschechischen Republik ab 2018 eingeführt. Kommt der Steuerpflichtige seiner Verpflichtung nicht nach, kann eine Geldbuße verhängt werden. Bußgelder: Die Finanzverwaltung ist berechtigt, gegen eine tschechische konstituierende Einheit der multinationalen Unternehmensgruppe eine Geldbuße wegen Nichteinhaltung zu verhängen, und die betreffende Einheit zur Aufbewahrung von Dokumenten zu verpflichten und die oberste Muttergesellschaft der Gruppe um Unterstützung zu ersuchen.
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S. 188 |
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