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SWK 20-21, 15. Juli 2018, Seite 940

Bestrafung von Verbänden für Finanzvergehen

Grundlagen, Praxis, Zielrichtung und Eignung für Präventionszwecke

Rainer Brandl und Roman Leitner

Anlässlich des Juristentages 2018 in Salzburg wurden in der Abteilung Strafrecht verbandsstrafrechtliche Themen begutachtet und diskutiert. Ua wurde der Frage nachgegangen, ob und unter welchen Voraussetzungen das Verbandsstrafrecht einen wirksamen Beitrag zur Resozialisierung von Verbänden iZm Finanzvergehen leisten kann. Nachfolgend werden in zwei aufeinander Bezug nehmenden Beiträgen die Grundlagen des Verbandsstrafrechts im Finanzstrafrecht elementar zusammengefasst und einschlägige Praxiserfahrungen dargestellt. Anschließend wird der Frage nachgegangen, ob und unter welchen Voraussetzungen das Verbandsstrafrecht eine Resozialisierung von Verbänden wirksam zu fördern vermag.

1. Entstehungsgeschichte

Mit dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) trat am in Österreich das Verbandsstrafrecht in Kraft. Damit wurde eine kriminalstrafrechtliche Verantwortlichkeit von Verbänden für alle grundsätzlich nach dem StGB oder strafrechtlichen Nebengesetzen mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen eingeführt. Für Finanzvergehen wurde die Verantwortlichkeit von Verbänden mit AbgÄG 2005 in einer eigenständigen Regelung im FinStrG normiert. Diese Regelung verweist weitestgehend auf die Regelungen des VbVG.

Österreich war zur Einführung einer...

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