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Bestrafung von Verbänden für Finanzvergehen (Teil II)
Zielrichtung und Eignung für Präventionszwecke
Anlässlich des Juristentages 2018 in Salzburg wurden in der Abteilung Strafrecht verbandsstrafrechtliche Themen begutachtet und diskutiert. Ua wurde der Frage nachgegangen, ob und unter welchen Voraussetzungen das Verbandsstrafrecht einen wirksamen Beitrag zur Resozialisierung von Verbänden iZm Finanzvergehen leisten kann. In SWK 20/21/2018 wurden die Grundlagen des Verbandsstrafrechts im Finanzstrafrecht elementar zusammengefasst. In diesem Beitrag wird nunmehr ausführlich auf dessen Zielrichtung eingegangen. Weiters wird die Eignung für Präventionszwecke, vor allem dahingehend, ob und unter welchen Voraussetzungen das Verbandsstrafrecht eine Resozialisierung von Verbänden wirksam zu fördern vermag, erläutert.
1. Verbände als maßgebende Akteure im Finanzstrafrecht
Zunehmend und treffend werden im Wirtschaftsstrafrecht Unternehmen als die Akteure der Moderne bezeichnet. Dies gilt im besondere Maße für das Finanzstrafrecht: Die „großen Fälle“ im Finanzstrafverfahren betreffen in der Regel verbandsbezogene Finanzvergehen. Regelmäßig geht es dabei um Steuern, die von Unternehmen geschuldet werden oder vom Unternehmen einzubehalten oder abzuführen sind (wie insb die Körperschaftsteuer, U...