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SWK 34-35, 5. Dezember 2018, Seite 1521

Firmenwertabschreibung und Fremdkapitalzinsenabzug bei gestaffeltem Konzernerwerb zulässig

BFG widerspricht Rz 1127 und Rz 1266af KStR

Benjamin Twardosz

Im Falle einer „aufgespaltenen Konzernübernahme“ (Konzernerwerb, bei dem zunächst die inländischen Beteiligungen und erst danach die restlichen Konzerngesellschaften erworben werden) ist nach Beurteilung durch das BFG – entgegen Rz 1127 bzw Rz 1266af KStR 2013 – die Absetzung einer Firmenwertabschreibung nach § 9 Abs 7 KStG (bei vor dem angeschafften Beteiligungen) sowie angefallener Fremdkapitalzinsen grundsätzlich zulässig.

1. Problemstellung

Gemäß § 9 Abs 7 KStG kann für Anschaffungen von Beteiligungen an betriebsführenden unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften bis ab Zugehörigkeit zur Unternehmensgruppe eine Firmenwertabschreibung geltend gemacht werden.

Offene Fünfzehntel für Beteiligungen, die vor dem angeschafft wurden, sind gemäß § 26c Z 47 KStG dann weiter zu berücksichtigen, wenn sich der steuerliche Vorteil aus der Firmenwertabschreibung beim Erwerb der Beteiligung auf die Bemessung des Kaufpreises auswirken konnte und die Einbeziehung dieser Körperschaft in eine Unternehmensgruppe spätestens für ein Wirtschaftsjahr dieser Körperschaft erfolgt, das im Kalenderjahr 2015 endet.

§ 9 Abs 7 KStG lautet:

„Im Falle der Anschaffung einer Beteiligung (Abs. 4) vor dem durch ein Gruppenmitglied bzw. den Gruppenträger oder eine f...

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