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SWK 7, 1. März 2019, Seite 399

Strafregisterauskünfte zu finanzstrafrechtlichen Verurteilungen

Was ist in den Registern enthalten und wie kann in der Praxis eine Abfrage durchgeführt werden?

Caroline Toifl und Marc Julian Mayerhöfer

Strafregister enthalten österreichweit alle rechtskräftigen Verurteilungen. In der Praxis werden Auszüge aus den Strafregistern benötigt, um die finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit nachzuweisen; zB für die Teilnahme an öffentlichen Vergabeverfahren, aber auch zum Nachweis der besonderen Vertrauenswürdigkeit von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern bei der KSW oder bei Gewerbebehörden. Auch im Zuge der Verteidigung in Finanzstrafverfahren ist es zweckmäßig, eine Abfrage aus den Strafregistern durchzuführen. Vorstrafen sind immerhin einer der wesentlichsten Erschwerungsgründe, die bisherige Unbescholtenheit hingegen ein zentraler Milderungsgrund bei der Strafbemessung. Hinsichtlich Verfahren und Verurteilungen nach dem Finanzstrafgesetz ist auch bei der Auskunft aus den Strafregistern die generelle Zweiteilung der Verfahren in verwaltungsbehördliche und strafgerichtliche Verfahren zu beachten.

1. Finanzstrafregister bei verwaltungsbehördlichen Verurteilungen

Das Finanzstrafregister enthält österreichweit alle verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren und wird von der Finanzstrafbehörde Wien (Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg) geführt. Im Finanzstrafregister werden alle Stadien eines Finanzst...

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