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ZWF 2, März 2019, Seite 91

Auskunft aus dem Finanzstrafregister

ZWF Redaktion

§§ 194a ff FinStrG

Toifl/Mayerhöfer, Strafregisterauskünfte zu finanzstrafrechtlichen Verurteilungen, SWK 7/2019, 399

Die betroffene Person selbst hat auf begründeten Antrag und unter Vorlage eines Identitätsnachweises ein Auskunftsrecht. Unter Hinweis auf eine erteilte Vollmacht kann dieses Auskunftsbegehren auch vom Steuerberater oder Rechtsanwalt der betroffenen Person gestellt werden. In der Praxis erfolgt der Antrag formlos per E-Mail (post.fa07-st01@bmf.gv.at) oder Fax (050/2335910081) an das Team 1 der Finanzstrafbehörde Wien. Ein persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich. Der Antrag hat Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Grund der Anfrage und die gewünschte Zustelladresse zu enthalten.

Rubrik betreut von: Rainer Brandl / Roman Leitner
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