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Die steuerlichen Neuerungen ab 2019
Leitungsrechte – Wegzugsbesteuerung – Zuschreibungsrücklage – Hinzurechnungsbesteuerung – Zinsen und Lizenzgebühren – Umsatzsteueränderungen – BAO-Änderungen – Kammerumlage
An dieser Stelle habe ich mich in den Vorjahren noch darüber mokiert, dass über eine künftige Ertragsbesteuerung der Digital Economy in Österreich im Jahr 2017 zwar viel publiziert, aber wenig umgesetzt wurde. Dies hat sich im abgelaufenen Jahr 2018 etwas verbessert. Immerhin wurde das Mehrseitige Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (MLI) mit in Kraft gesetzt und ist dadurch ab in den Doppelbesteuerungsabkommen mit Slowenien und Polen wirksam geworden. Ferner wurde mit dem Jahressteuergesetz 2018 die Hinzurechnung der Passiveinkünfte niedrigbesteuerter ausländischer Körperschaften zur inländischen Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage der beherrschenden inländischen Körperschaft ab eingeführt. Ob aus diesen Maßnahmen gegen die Steuerflucht von international tätigen Unternehmen ein nennenswertes Mehraufkommen für den österreichischen Fiskus resultiert, bleibt abzuwarten.
Überblick der Entwicklungen
Wenig erfolgreich war die österreichische Bundesregierung im abgelaufenen Jahr bei der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen gegen Gewinnverlagerungen und Steuervermeidungen durch die Digital Economy. Die von Österreich im Rahmen der Ratspräsidentschaft forcierte Einführung einer Digitalsteuer auf Werbeumsätze international tätiger Unternehmen mit einem EU-weiten Mindestumsatz iHv