Umsatzsteuer-Handbuch 2019
1. Aufl. 2019
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Judikatur VwGH zu § 21:
Durch die Erlassung eines Umsatzsteuerjahresbescheides tritt ein Erkenntnis betreffend die Festsetzung von Umsatzsteuervorauszahlungen außer Kraft
Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zur Rechtslage vor dem FVwGG 2012, BGBl. I Nr. 14/2003 (vgl. für viele etwa , und vom , 2013/15/0221, jeweils mit weiteren Nachweisen), ist ein (im Rechtszug ergangener) Bescheid über die Festsetzung von Umsatzsteuer für bestimmte Kalendermonate vor dem Verwaltungsgerichtshof zwar in vollem Umfang anfechtbar, hat aber insoweit einen zeitlich begrenzten Wirkungsbereich, als er durch die Erlassung eines Umsatzsteuerjahresbescheides, der den gleichen Zeitraum (mit-)umfasst, außer Kraft gesetzt wird, sodass er ab der Erlassung des Veranlagungsbescheides keine Rechtswirkungen mehr entfalten kann. Gleiches gilt auch für die nunmehr anzuwendende Rechtslage (idF FVwGG 2012) in Bezug auf Erkenntnisse des Bundesfinanzgerichts.
§ 279 Abs. 3 BAO idF FVwGG 2012 sieht für Verfahren betreffend Bescheide, die Erkenntnisse ersetzen, eine Bindung auch dann vor, wenn das Erkenntnis einen kürzeren Zei...