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ASoK 3, März 2010, Seite 117

Steuerliche Geltendmachung ausländischer Pflichtversicherungsbeiträge

, Rüffler; , Rs. C-314/08, Filipiak; vgl. auch Simader, SWI 2009, 499.

Wenn unbeschränkt Steuerpflichtigen nach dem innerstaatlichen (in beiden Rechtsprechungsfällen polnischen) Steuerrecht die Abzugsfähigkeit der obligatorischen Krankenversicherungsbeiträge von der Einkommensteuer bzw. der Pflichtversicherungsbeiträge von der Steuerbemessungsgrundlage zugestanden wird, dann muss dies auch dann gelten, wenn entsprechende Sozialversicherungsbeiträge im Ausland entrichtet wurden.

Rubrik betreut von: VON MAG. ALFRED SHUBSHIZKY
Mag. Alfred Shubshizky ist Steuerberater in Linz.
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