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SWK 23-24, 20. August 2020, Seite 1170

Steuerbilanzen und Umgründungsbilanzen

Trotz Geltung des Maßgeblichkeitsprinzips gibt es steuerlich zahlreiche Abweichungen zum UGB

Klaus Hirschler und Gottfried Sulz

Im Folgenden soll auf die in der Praxis häufig vorkommenden Fragestellungen betreffend Steuerbilanzen eingegangen werden. Dabei werden sicherlich nicht alle denkmöglichen Abweichungen zwischen Unternehmens- und Steuerbilanz erfasst; allein aus dieser unvollständigen Darstellung erhellt aber, wie weit letztlich UGB und Steuerrecht trotz des Maßgeblichkeitsprinzips in § 5 EStG auseinanderklaffen.

1. Steuerbilanz

Der Begriff „Steuerbilanz“ ist dem Gesetzgeber der Einkommensteuer fremd, dennoch wird er in der Praxis für die gemäß § 44 Abs 2 EStG erstellte „Übersicht für steuerliche Zwecke“ verwendet. Mit Steuerbilanz wird in der Regel eine Bilanz bezeichnet, die den Vorschriften des § 4 Abs 1 EStG oder des § 5 Abs 1 EStG entspricht. Werden im Rahmen der laufenden Veranlagung – abgesehen von Gewinnermittlern nach § 4 Abs 1 EStG – in der Regel keine eigenen Steuerbilanzen aufgestellt, sondern lediglich Überleitungen von unternehmensrechtlichen Jahresabschlüssen durch eine sogenannte Mehr-Weniger-Rechnung vorgenommen, sind sogenannte Steuerbilanzen regelmäßig (notwendiger) Bestandteil von Umgründungen. Auch sind Steuerbilanzen manchmal Gegenstand von Due-Diligence-Prüfungen, damit der Erwerber die Höhe der latenten Steuern leichter überprüfen kann.

Das aktue...

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