Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 23-24, 20. August 2020, Seite 1156

VwGH zum („aufgespaltenen“) Konzernerwerb

Absetzung von Fremdkapitalzinsen und Firmenwertabschreibung zulässig

Gerald Ehgartner

Nach den KStR liegt bei einem Konzernerwerb (auch dann), wenn der einheitliche wirtschaftliche Vorgang rechtlich derart „aufgespalten“ wird, dass zunächst die inländischen Beteiligungen und erst danach die restlichen Konzerngesellschaften erworben werden, ein Erwerb von einer konzernzugehörigen Körperschaft vor. Dadurch wäre die Absetzung von Fremdkapitalzinsen bzw der Firmenwertabschreibung verwehrt. Das BFG ließ – entgegen den Richtlinienaussagen – die Absetzung von Fremdkapitalzinsen und Firmenwertabschreibung zu. Nun hat sich der VwGH mit der Thematik befasst.

1. Fremdkapitalzinsen, Firmenwertabschreibung und „aufgespaltener“ Konzernerwerb

Gemäß § 11 Abs 1 Z 4 KStG dürfen Zinsen iZm der Fremdfinanzierung des Erwerbs von Beteiligungen grundsätzlich steuerlich abgesetzt werden. Für – vor dem erfolgte – Anschaffungen von Beteiligungen an betriebsführenden, unbeschränkt steuerpflichtigen Beteiligungskörperschaften ist nach § 9 Abs 7 KStG grundsätzlich eine Firmenwertabschreibung möglich. Erfolgt der Beteiligungserwerb jedoch von einem konzernzugehörigen Unternehmen oder von einem einen beherrschenden Einfluss ausübenden Gesellschafter, steht gemäß § 12 Abs 1 Z 9 KStG bzw § 9 Abs 7 KStG weder der Abzug von Fremdkapitalzinsen noch die Firmenwertabschrei...

Daten werden geladen...