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SWK 27, 20. September 2022, Seite 1054

Abschaffung der kalten Progression im Ministerrat beschlossen

Überblick über die Inflationsanpassung der wesentlichen Elemente des Einkommensteuertarifs

(SWK) – Am hat die Bundesregierung das Teuerungs-Entlastungspaket Teil II im Ministerrat beschlossen und damit der Abschaffung der kalten Progression den Weg geebnet. Mit diesem Gesetzesentwurf, der noch im September dem Nationalrat zugeleitet wurde, steht eine langjährige politische Forderung nun vor der Umsetzung, nämlich die wesentlichen Elemente des progressiven Einkommensteuertarifs an die Inflation anzupassen.

1. Überblick

Mit der Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988 soll erstmals mit Wirksamkeit ab 2023 eine Anpassung

  • der Grenzbeträge des progressiven Einkommensteuertarifs (ausgenommen Einkommensteile über 1 Mio Euro),

  • der Absetzbeträge (Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag, Unterhaltsabsetzbetrag, [erhöhter] Verkehrsabsetzbetrag und dessen Zuschlag, Pensionistenabsetzbeträge),

  • der Erstattung des Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrags, der SV-Rückerstattung und des SV-Bonus sowie

  • der Beträge, die sich vom progressiven Einkommensteuertarif ableiten (etwa in Bestimmungen, die sich wie das Arbeitsplatzpauschale auf den sogenannten „Grundfreibetrag“ iHv 11.000 Euro beziehen),

an die Inflation eingeführt werden. Einkommensgrenzen für Partnereinkünfte beim Alleinverdienerabsetzbetrag ...

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