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Umgründungen in der Globalen Mindestbesteuerung
Neuorganisationen (GloBE Reorganisations) und nicht maßgebliche Gewinne oder Verluste (Non-Qualifying Gains or Losses)
Umgründungen werden für Zwecke des Steuerrechts und der Rechnungslegung nicht notwendigerweise einheitlich behandelt: Nach Maßgabe des UmgrStG erfolgen Umgründungen steuerneutral und unter Buchwertfortführung. In der Rechnungslegung kann es hingegen zur Aufdeckung der stillen Reserven beim übertragenden und zur Neubewertung der erhaltenen Wirtschaftsgüter beim erwerbenden Rechtsträger kommen (zB § 202 Abs 1 UGB). Angesichts dieser unterschiedlichen Behandlung überrascht es nicht, dass die Regelungen der Globalen Mindestbesteuerung (Pillar II) auch Vorschriften zur Behandlung von Umgründungen vorsehen.
1. Steuerrealisierende Übertragungen von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten
Werden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten veräußert, hat die veräußernde Geschäftseinheit für Zwecke der Globalen Mindestbesteuerung eine Aufdeckung stiller Reserven vorzunehmen. Das GloBE-Einkommen erhöht sich daher um die stillen Reserven (bzw vermindert sich um die stillen Lasten) des übertragenen Vermögens. Dies gilt unabhängig davon, ob einzelne Vermögenwerte, ein (Teil-)Betrieb, ein Anteil an einer Personengesellschaft (Mitunternehmeranteil) oder einer Kapitalgesellschaft (Kapitalanteil) übertragen werden.
Die erwerbende Ge...