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Vereinsrichtlinien-Wartungserlass kompakt: Begünstigte, ausschließliche und unmittelbare Zweckverfolgung
Durchbrechung des engen Unmittelbarkeitsgrundsatzes (§§ 40a, 40b BAO)
Das BMF hat Ende 2017 den 101-seitigen Wartungserlass 2017 zu den Vereinsrichtlinien (VereinsR) 2001 veröffentlicht. Da die letzte umfassende Wartung bereits vor geraumer Zeit erfolgte und inzwischen diverse „Gemeinnützigkeitsbestimmungen“ in Kraft traten, fielen die Änderungen umfangreich aus. Die wesentlichsten Neuaussagen im Bereich begünstigter Zwecke sowie Ausschließlichkeit und Unmittelbarkeit der Zweckverfolgung werden im Folgenden dargestellt.
1. Grund der Änderungen
Neben der laufenden Wartung (zB aufgrund aktueller Rechtsprechung) erfolgte die Anpassung an zwischenzeitliche gesetzliche Änderungen durch das Abgabenänderungsgesetz 2012 (AbgÄG 2012; BGBl I 2012/12), das Finanzverwaltungsgerichtsbarkeitsgesetz 2012 (FVwGG 2012, BGBl I 2013/14), das Steuerreformgesetz 2015/2016 (StRefG 2015/2016; BGBl I 2015/118), das Gemeinnützigkeitsgesetz 2015 (GG 2015; BGBl I 2015/160), das Abgabenänderungsgesetz 2015 (AbgÄG 2015; BGBl I 2015/163) und das EU-Abgabenänderungsgesetz 2016 (EU-AbgÄG 2016; BGBl I 2016/77) sowie Anpassungen aufgrund von teils in Einzelinfos veröffentlichten Klarstellungen wie auch Fehlerkorrekturen.