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SWK 7, 1. März 2018, Seite 345

Wie flexibel ist die Frist für die Hauptwohnsitzbefreiung?

Zur Zeitspanne zwischen Hauptwohnsitzaufgabe und Immobilienverkauf

Alexandra Patloch-Kofler und Florian Petrikovics

Wie viel Zeit zwischen der Aufgabe des Hauptwohnsitzes und der Veräußerung der Immobilie für die Inanspruchnahme der Hauptwohnsitzbefreiung liegen darf, ist gesetzlich nicht geregelt. Während die Finanzverwaltung von einer zwölfmonatigen Frist ausgeht, wird in der Judikatur auf eine Einzelfallbetrachtung abgestellt, nach der die Frist auch über die einjährige Frist hinausgehen darf. Dieser Beitrag soll die unterschiedlichen Ansichten beleuchten und aufzuzeigen versuchen, welche Intention der historische Gesetzgeber bei der Einführung dieser Regelung hatte.

1. Ein Fall aus der Praxis

Eine im Eigentum stehende Wohnung war für vier Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz genutzt worden, bevor sich der Eigentümer zum Verkauf seiner Wohnung entschloss. Etwa vier Wochen nach Abmeldung des Hauptwohnsitzes bei der Meldebehörde beauftragte der Eigentümer ein Maklerbüro mit der Vermarktung der Wohnung für den Verkauf. Die Vermarktung der Wohnung gestaltete sich allerdings schwieriger als gedacht, und es kam innerhalb eines Jahres nur zu wenigen Besichtigungsterminen und keinem Kaufanbot. In der Hoffnung, die Vermarktung vorantreiben zu können, um endlich den angestrebten Verkauf der Immobilie zu r...

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