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SWK 30, 20. Oktober 2022, Seite 1194

Übergang von (Vorgruppen-)Mindestkörperschaftsteuern bei Verschmelzung auf ein Gruppenmitglied

Entscheidung: Ro 2021/13/0015 (Amtsrevision, Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit).

Normen: § 9, 24 Abs 4, 24a KStG; § 2 UmgrStG.

Sachverhalt und Verfahren: Innerhalb einer Unternehmensgruppe wurde ein Gruppenmitglied per 31. 12. X1 auf ein anderes Gruppenmitglied verschmolzen. Das übernehmende Gruppenmitglied berücksichtigte noch im Jahr X1 die aufgrund der Verschmelzung übergegangenen Vorgruppenmindestkörperschaftsteuern des übertragenden Gruppenmitglieds. Das Finanzamt rechnete diese Mindestkörperschaftsteuer nicht an. Da das Veranlagungsjahr X1 des übernehmenden Gruppenmitglieds bereits am 31. 10. X1 geendet habe, liege der Verschmelzungsstichtag nicht im Veranlagungsjahr X1. Die verrechenbare Mindestkörperschaftsteuer könne somit erst im Veranlagungsjahr X2 angerechnet werden.

Das BFG gab der Beschwerde Folge und führte aus, die im Wege der Gesamtrechtsnachfolge übergegangene Mindestkörperschaftsteuer könne bereits im Rahmen der Veranlagung X1 verrechnet werden, weil der Verschmelzungsstichtag in diesem Veranlagungszeitraum liege.

Rechtliche Beurteilung: Wenn auch bei einer Verschmelzung gemäß § 96 Abs 1 GmbHG zivilrechtlich die Gesamtrechtsnachfolge vorgesehen ist, so ist für die Fra...

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