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SWK 30, 20. Oktober 2022, Seite 1168

VfGH prüft Gewährung von COVID-19-Finanzhilfen durch die COFAG

Der VfGH hat beschlossen, mehrere Bestimmungen des ABBAG-Gesetzes von Amts wegen auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu prüfen (V 139/2022 ua).

Das ABBAG-Gesetz sieht vor, dass zugunsten von Unternehmen, die pandemiebedingt in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, „finanzielle Maßnahmen“ ergriffen werden können. Zu diesem Zweck wurde die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) gegründet und vom Bund so ausgestattet, dass sie Finanzhilfen bis zu einem Höchstbetrag von 19 Mrd Euro gewähren kann. Die COFAG ist bei ihrer Tätigkeit an Richtlinien gebunden, die vom BMF im Einvernehmen mit dem Vizekanzler in Verordnungsform festgelegt werden.

Der VfGH hat zunächst das Bedenken, dass die Abwicklung der COVID-19-Finanzhilfen durch die COFAG gegen das Sachlichkeitsgebot und das verfassungsrechtliche Effizienzgebot verstoßen könnte. Auch scheint es den verfassungsrechtlichen Grundsätzen der Verwaltung zu widersprechen, dass die COFAG bei ihrer Tätigkeit nicht unmittelbar Weisungen des Bundesministers für Finanzen unterliegt. Schließlich dürfte es gegen das Recht auf Eigentum, das Rechtsstaatsprinzip und den Gleichheitsgrundsatz verstoßen, dass die betroffenen Unternehmen nach dem AB...

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