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SWK 11, 10. April 2019, Seite 554

Besteuerung von Roaming-Dienstleistungen im Verhältnis zu Drittstaaten

Entspricht die Telekommunikationsdienste-Verordnung dem Unionsrecht?

Roman Haller

Die Besteuerung von Telekommunikationsdienstleistungen hat zuletzt per eine umfassende europaweite Neuregelung erfahren. Die MwStSyst-RL sieht seitdem grundsätzlich eine Besteuerung derartiger Leistungen am Empfängerort vor. Ungeachtet dieser Entwicklung beansprucht Österreich im Verhältnis zu Drittstaaten weiterhin das Besteuerungsrecht für in Österreich genutzte Telekommunikationsdienstleistungen. Die Unionsrechtskonformität dieser Regelung steht vor dem Hintergrund neuer VwGH-Erkenntnisse und zahlreicher anhängiger Rechtsmittel derzeit erneut auf dem Prüfstand.

1. Einleitung

Wenn (ausländische) Reisende ihr Mobiltelefon, für dessen Nutzung sie einen entsprechenden Vertrag mit einem ausländischen Mobilfunkbetreiber abgeschlossen haben, in Österreich für Leistungen wie Sprachtelefonie oder Datentransfer nutzen, greifen sie auf die Infrastruktur österreichischer Mobilfunkbetreiber zurück. Die österreichischen Mobilfunkbetreiber verrechnen dem ausländischen Mobilfunkanbieter für die Nutzung ihres Netzes ein Entgelt (sogenannte „Roaming“-Gebühren), das von diesem wiederum – typischerweise mit einem Gewinnaufschlag – an dessen ausländischen Kunden, der das österreichische Netz genutzt ...

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