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SWK 11, 10. April 2019, Seite 549

Nicht getilgte Verbindlichkeiten in der Liquidation

Keine Schützenhilfe für die Finanzverwaltung aus Deutschland

Christoph Puchner und David Gloser

Der Salzburger Steuerdialog 2014 war der Auslöser für eine heftige Diskussion im Fachschrifttum, ob nicht getilgte Verbindlichkeiten bei der Ermittlung des Abwicklungsendvermögens anzusetzen sind. In dem zugrunde liegenden Anlassfall ist das BFG der Rechtsansicht der Finanzverwaltung gefolgt und hat einen Ansatz abgelehnt. Nachdem der Fall aktuell beim VwGH anhängig ist und von Seiten der Finanzverwaltung und des BFG in diesem Zusammenhang auch auf die deutsche Rechtslage verwiesen wurde, soll dieser Aspekt nachfolgend – insbesondere aufgrund eines neuen Erlasses der deutschen Finanzverwaltung – näher analysiert werden.

1. Ausgangslage – „A Long Story Short…”

Durch den Salzburger Steuerdialog 2014 wurde die Diskussion losgetreten, mit welchem Wert die bis zum Ende der Abwicklung nicht getilgten Verbindlichkeiten einer GmbH bei der Ermittlung des steuerlichen Liquidationsergebnisses anzusetzen sind bzw ob bis zum Ende der Abwicklung nicht getilgte Verbindlichkeiten Teil des Abwicklungsendvermögens sind.

Nach Ansicht der Finanzverwaltung kann ein Wirtschaftsgut nur dann im Abwicklungsendvermögen zum Ansatz kommen, wenn es zur Verteilung an die Gesellschafter gelangt bzw auf die Gesellsc...

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