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SWK 7, 1. März 2017, Seite 439

Grundstücksveräußerung

Gegenstand der Besteuerung von Veräußerungsgeschäften nach § 30 EStG 1988 ist der Gewinn aus dem einzelnen Geschäft bzw der Summe der einzelnen Geschäfte eines Kalenderjahres. – (§ 30 Abs 1 EStG 1988 idF vor BGBI I 2010/111), (Abweisung)

( Ro 2014/15/0014)

Rubrik betreut von: Bearbeitet von Markus Achatz (VfGH-Erkenntnisse), Gerhard Gaedke (VwGH-Erkenntnisse), Dietmar Aigner, Gernot Aigner und Michael Tumpel (EuGH-Urteile)
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