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SWK 7, 1. März 2017, Seite 415

Liegt dem ORF-Programmentgelt tatsächlich ein steuerbarer Leistungsaustausch zugrunde?

Kein Leistungsaustausch ohne freiwilliges Eingehen einer Austauschbeziehung

Thomas Kühbacher

Im Rahmen dieses Beitrags wird anhand der Judikatur des EuGH zum Mehrwertsteuerrecht untersucht, ob die vom Gerichtshof geforderten Tatbestandsvoraussetzungen für das Vorliegen eines steuerbaren Umsatzes auch im Zusammenhang mit dem ORF-Programmentgelt erfüllt sind. Nur so ließe sich trotz der Entscheidung des EuGH in der Rs Český rozhlas die bisherige Auffassung aufrechterhalten, dass das ORF-Programm tatsächlich der Umsatzsteuer zu unterwerfen ist.

1. Ausgangsproblem

1.1. Das ORF-Programmentgelt

Im Rahmen der GIS-Gebühren wird neben der Rundfunkgebühr ua auch das ORF-Programmentgelt erhoben. Letzteres dient nach § 31 Abs 2 ORF-G (BGBl 1984/379 idF BGBl I 2001/83) der ORF-Stiftung zur Erfüllung ihres öffentlichen Auftrags (Versorgungsauftrag; § 3 ORF-G) und unterliegt im Unterschied zur Rundfunkgebühr dem ermäßigten Steuersatz von 10 % (§ 10 Abs 2 Z 5 UStG); es wird somit allgemein als steuerbar und steuerpflichtig erachtet.

Das ORF-Programmentgelt berechtigt jedermann zum Empfang von Hörfunk- und Fernsehsendungen des Österreichischen Rundfunks (§ 31 Abs 1 ORF-G) und ist unabhängig von Häufigkeit und Güte der Sendungen oder ihres Empfangs zu zahlen, wenn der Rundfunkteilnehmer an seinem Standort mit den...

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