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Reverse-Charge ab einem Schwellenwert für alle Inlandsumsätze
Befristung schafft mehr Probleme als Vorteile
Die Idee eines Übergangs der Steuerschuld auch für alle Inlandsumsätze zwischen Unternehmern, wie dies bereits für innergemeinschaftliche Lieferungen und grenzüberschreitende Dienstleistungen sowie zahlreiche andere Inlandsumsätze (wie zB Bauleistungen) gilt, wird vom BMF und von Teilen der Literatur als zielführend zur Verhinderung von Steuerbetrug angesehen. Eine Ermächtigung der Mitgliedstaaten zur Einführung eines solchen Systems wurde von der Europäischen Kommission bisher stets abgelehnt. Sie steht einem Wahlrecht der Mitgliedstaaten weiterhin sehr ablehnend gegenüber, war aber wegen eines politischen Kompromisses gezwungen, einen Richtlinienvorschlag vorzulegen, wonach Mitgliedstaaten bei Erfüllung bestimmter Kriterien einen Umstieg – jedoch für maximal fünf Jahre – vornehmen können.
1. Richtlinienvorschlag für die Anwendung des Reverse-Charge über einem Schwellenwert von 10.000 Euro
1.1. Befristete Umkehrung der Steuerschuldnerschaft
Die Europäische Kommission hat am einen Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der MwStSyst-RL im Hinblick auf die befristete generelle Umkehrung der Steuerschuldnerschaft auf Lieferungen bestimmter Gegenstände und Dienstleistungen ...